- verkrachen
- ver|krạ|chen 〈V.; umg.〉1. geschäftlich zusammenbrechen2. beruflich od. allg. im Leben scheitern● verkrachte Existenz gescheiterter Mensch; verkrachter Student jmd., der am Studium gescheitert istII 〈V. refl.; hat〉 sich mit jmdm. \verkrachen einen Krach, Streit mit jmdm. haben, sich entzweien ● wir haben uns, ich habe mich mit ihm verkracht; wir sind noch immer verkracht
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ver|krạ|chen, sich <sw. V.; hat (ugs.):sich mit jmdm. entzweien:sich mit seinem Vater v.;die beiden haben sich verkracht;sie ist mit ihrer Freundin verkracht;die Mannschaft ist verkracht.* * *
ver|krạ|chen <sw. V.> (ugs.): 1. <v. + sich> sich mit jmdm. entzweien <hat>: sich mit seinem Vater v.; die beiden haben sich verkracht; er ist mit seiner Freundin verkracht. 2. (in Bezug auf ein Unternehmen o. Ä.) zusammenbrechen <ist>: ... als dessen Konzern verkrachte, verlor der junge Holstein den größten Teil (Morus, Skandale 218); <oft im 2. Part.:> ein verkrachter (gescheiterter) Jurist, Poet; er ist eine verkrachte Existenz; Am Anfang ... steht meist der verkrachte Schulabschluss (Spiegel 18, 1976, 158).
Universal-Lexikon. 2012.